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BFH Urteil v. - I 227/63

Leitsatz

Beherrscht der Gesellschafter-Geschäftsführer nur bei Zusammenrechnung seiner Anteile mit denen seiner von ihm nicht getrennt lebenden Ehefrau die GmbH, so kann eine nach der Vollendung des 65. Lebensjahres berechnete Rückstellung für eine von diesem Zeitpunkt ab vereinbarte Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich in der Regel nicht anerkannt werden, weil anzunehmen ist, daß die Interessen der Ehegatten bei der Frage der Pensionierung des Ehemannes gleichlaufen.

Fundstelle(n):
GAAAB-48736

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