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BFH Urteil v. - VI 204/64

Leitsatz

Wird das Gesellschaftsverhältnis zweier Architekten nach dem Tode des einen von dem anderen mit der Witwe des Verstorbenen fortgesetzt, so ist die Gesellschaft nur gewerbesteuerpflichtig, wenn die Witwe Mitunternehmerin ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
SAAAB-48758

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