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BFH Urteil v. - IV 185/65 S

Leitsatz

Die Gesellschafter einer Personengesellschaft können unterschiedliche Sonderabschreibung nach § 7b EStG in Anspruch nehmen. Die Abschreibungsvergünstigung steht ihnen insoweit zu, als sie an der Herstellung des Wohngebäudes beteiligt waren und an dem hergestellten Gebäude vermögensrechtlich beteiligt geblieben sind. Der Senat folgt insoweit nicht den Grundsätzen der Entscheidung I 159/57 U vom (Slg. Bd. 66 S. 193).

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Fundstelle(n):
FAAAB-48800

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