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BFH Urteil v. - VI 207/62 S

Leitsatz

  1. Steuerberatungskosten sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Werbungskosten, soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte angefallen sind.

  2. Die Kosten für das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung und die Honorare für Beratungen, die sich nicht auf die Ermittlung der Einkünfte, sondern auf Veranlagungs- sowie Tariffragen usw. beziehen, sind für die Zeit vor dem nicht abzugsfähig.

  3. Soweit die nach Ziffer 2 nichtabzugsfähigen Steuerberatungskosten nur Bagatellbeträge sind, kann zur Vereinfachung von einer Ausscheidung abgesehen werden.

Fundstelle(n):
NAAAB-48806

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