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BFH Urteil v. - IV 6/65 U

Leitsatz

Hat bei Studienkursen im Ausland bei der Festlegung des Tagungsortes und der Dauer des Kurses der Gesichtspunkt mitgespielt, den Teilnehmern gleichzeitig Erholung zu bieten, so können in der Regel nur die Kosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden, die bei Durchführung des Kurses im Inland in dem für die beruflichen Zwecke erforderlichen Zeitraum entstanden wären.

Fundstelle(n):
PAAAB-48840

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