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BFH Urteil v. - IV 254/60 U

Leitsatz

Ist die Umsatzgrenze von 40 000 DM (§ 1 Ziff. 3 VOL) in dem Wirtschaftsjahr, für das der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft zu ermitteln ist, nicht über, schritten, so ist der Gewinn auch dann nach den Vorschriften der VOL zu ermitteln, wenn die Umsatzgrenze in dem vorangegangenen Kalenderjahr überschritten war (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 11/64 S vom , Slg. Bd. 80 S. 356).

Fundstelle(n):
YAAAB-48918

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