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BFH Urteil v. - IV 324/65

Leitsatz

Anträgen von Verfahrensbeteiligten, den Rechtsstreit auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde entschieden habe, die gegen ein in einer gleichgelagerten Sache ergangenes Urteil des Bundesfinanzhofs erhoben wurde, brauchen die Steuergerichte grundsätzlich nicht zu entsprechen.

Fundstelle(n):
YAAAB-48970

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