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BFH Urteil v. - I R 119/66 BStBl 1967 III S. 63

Leitsatz

Ein Mietkaufvertrag, dessen mietrechtlicher Inhalt nach Mietzins, Mietzeit und Miebedingungen bei wirtschaftlicher Betrachtung nur mit der Gebrauchsüberlassung zusammenhängt, kann insbesondere dann nicht von vornherein nur als Kaufvertrag angesehen werden, wenn der Mieter erst nach fast zwei Jahren Mietdauer von seiner Kaufoption Gebrauch macht.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 63
BFHE 1967 S. 191 Nr. 87
EAAAB-49003

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