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BFH Urteil v. - IV 233/65 BStBl 1966 III S. 171

Leitsatz

Die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stellt jedenfalls dann stets einen Gewerbebetrieb dar, wenn die geschäftsführende GmbH der alleinige Komplementär ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 171
BFHE 1966 S. 471 Nr. 84
MAAAB-49022

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