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BFH Urteil v. - VI 161/63 BStBl 1966 III S. 389

Leitsatz

  1. Die Frage, wie sich die allgemeine Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten einkommensteuerlich auswirkt, besonders in welchem Umfang die Einkünfte beiden Ehegatten zuzurechnen sind, ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung nach § 215 AO zu entscheiden.

  2. Beantragen die Ehegatten die Gewinnaufteilung erst nachdem der Einkommensteuerbescheid ergangen ist, so kann trotz der Unanfechtbarkeit der Einkommensteuerbescheide das Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung zur Aufteilung der Einkünfte auf die Ehegatten eingeleitet werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 389
BFHE 1966 S. 50 Nr. 86
PAAAB-49073

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