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BFH Urteil v. - V 136/65 BStBl 1967 III S. 525

Leitsatz

Die auf Grund von Geschäftsbesorgungsverträgen tätigen Bezirksstellenleiter der Staatlichen Sportwetten GmbH Hessen und der Staatlichen Zahlenlotto GmbH Hessen sind nicht Arbeitnehmer, sondern Unternehmer im Sinne des UStG.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 525
BFHE 1967 S. 49 Nr. 89
LAAAB-49112

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