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BFH Urteil v. - VI R 118/66 BStBl 1967 III S. 576

Leitsatz

Durch den Pauschbetrag des § 20 Abs. 2 Nr. 2 LStDV sind auch Prämien für eine Vollkaskoversicherung abgegolten.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 576
BFHE 1967 S. 185 Nr. 89
PAAAB-49235

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