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BFH Urteil v. - V 108/63 BStBl 1968 II S. 193

Leitsatz

Die für das Nordwest Lotto und Toto Hamburg auf Grund von Geschäftsbesorgungsverträgen tätigen Bezirksstellenleiter sind nicht unselbständig im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG, sondern Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG.

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 193
BFHE 1968 S. 193 Nr. 90
DAAAB-49333

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