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BFH Urteil v. - I 125/65

Leitsatz

Der unbare Geschäftsverkehr muß nicht unbedingt auf einem Kontokorrentkonto und einem Kontokorrentbuch (Geschäftsfreundebuch) festgehalten werden. Ein Geschäftsfreundebuch erübrigt sich, soweit das Kontokorrentkonto oder die dieses Konto ersetzenden Grundaufzeichnungen nur einen bestimmten Geschäftspartner betreffen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
KAAAB-49549

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