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BFH Urteil v. - I 71/64

Leitsatz

  1. Hat der als Steuerschuldner in Anspruch genommene Gläubiger von Kapitalerträgen oder ein Dritter für ihn Zahlung geleistet, so ist die nach Zahlungseingang erfolgte Inanspruchnahme des Schuldners der Kapitalerträge aus Haftung unzulässig.

  2. Das gilt auch dann, wenn der Steuerschuldner gegen den ihn betreffenden Heranziehungsbescheid Rechtsbehelfe geltend gemacht hat.

Fundstelle(n):
ZAAAB-49557

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