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BFH Urteil v. - VI R 182/66

Leitsatz

Ist ein Gewerbetreibender aus betrieblichen Gründen an einer GmbH beteiligt und sind der Betrieb des Gewerbetreibenden und der Betrieb der GmbH wirtschaftlich eng miteinander verflochten, so sind in aller Regel die Einkünfte aus der "Verpachtung" des Grundstücks, auf dem die GmbH ihren Betrieb führt, gewerbliche Einkünfte des Gewerbetreibenden.

Fundstelle(n):
LAAAB-49579

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