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BFH Urteil v. - II S 30/66

Leitsatz

Hat der BFH eine Vorschrift (hier: § 6 Abs. 1 Nr. 4 KVStG) für nichtig erachtet und ist deswegen gemäß § 76 Nr. 2 BVerfGG die abstrakte Normenkontrolle des BVerfG beantragt, ist es zulässig und geboten, andere entsprechende Revisionsverfahren bis zur Entscheidung des BVerfG auszusetzen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
PAAAB-49595

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