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BFH Urteil v. - V 235/64

Leitsatz

Der buchmäßige Nachweis gemäß § 14 UStDB kann grundsätzlich nicht durch Aufzeichnungen erbracht werden, die ein Dritter im eigenen Interesse und zur Einhaltung seiner eigenen steuerlichen Pflichten macht.

Fundstelle(n):
EAAAB-49606

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