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BFH Urteil v. - VI S 8/66

Leitsatz

Hat das FG im Hauptverfahren der Klage stattgegeben, so kann der Steuerpflichtige die Erstattung von Steuern nicht im Aussetzungsverfahren nach § 69 FGO, sondern nur im Erstattungsverfahren nach §§ 150 ff., 229 Nr. 7  AO begehren. Dies gilt auch, wenn das FA das Urteil des FG mit der Revision angefochten hat.

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Fundstelle(n):
RAAAB-49619

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