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BFH Urteil v. - IV R 173/67

Leitsatz

Bei der Veräußerung des Betriebs ( § 16 EStG) geht der Veräußerungserlös mit der Folge der Entnahme auch dann in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen über, wenn er ihn in einem anderen Betrieb gleicher Einkunftsart verwendet.

Fundstelle(n):
OAAAB-49646

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