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BFH Urteil v. - IV 137/63

Leitsatz

Bei der Entscheidung darüber, ob die auf Grand einer Betriebs- oder Praxisübergabe von Eltern auf Kinder gezahlte Rente des Übernehmers als Sonderausgabe oder als nichtabzugsfähige Unterhaltsrente zu behandeln ist, kann ein Geschäftswert (Praxiswert) nur insoweit berücksichtigt werden, als er als Gegenleistung eindeutig feststellbar ist und von den Beteiligten als solche angesehen wurde.

Fundstelle(n):
ZAAAB-49839

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