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BFH Urteil v. - I R 8/66

Leitsatz

Eine Ablage der Rechnungen kann die Aufgabe von Grundaufzeichnungen über den unbaren Geschäftsverkehr nur dann übernehmen, wenn sie nach dem Vorbild der Offenen-Posten-Buchhaltung (Erlaß des FinMin NRW S 2153 - 1 - V/B 1 vom , BStBl II 1963, 93) so ausgestaltet ist, daß sie alle Voraussetzungen erfüllt, die in sachlicher Hinsicht an Grundaufzeichnungen zu stellen sind.

Fundstelle(n):
CAAAB-49864

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