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BFH Urteil v. - III R 169/66

Leitsatz

  1. Zur Zuständigkeit des III. Senats des BFH in einkommensteuerrechtlichen Streitigkeiten.

  2. Die Ausführungen des Senats im Urteil III 199/64 vom zur Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 2 StAnpG gelten auch für die Einkommensteuerveranlagung von Ehefrauen der deutschen Auslandsbeamten.

  3. Der BFH muß als Revisionsgericht von Amts wegen prüfen, ob der mit der Klage angefochtene Steuerbescheid einen früheren Bescheid nach § 94 Abs. 1 Nr. 2 AO ändern durfte. Er kann aber nicht dazu Stellung nehmen, ob der frühere Bescheid nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 StAnpG zu Recht ergangen ist.

Fundstelle(n):
VAAAB-49917

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