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BFH Urteil v. - V 25/64

Leitsatz

Ein Ausnahmefall, der auch bei Bekanntwerden ungewichtiger neuer Tatsachen eine Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Ziff. 1  AO auf dem Gebiet der Umsatzsteuer rechtfertigt, liegt u.a. vor, wenn ein Steuerpflichtiger Fehler begeht, die bei Anwendung eines normalen Maßes an Sorgfalt hätten vermieden werden können.

Fundstelle(n):
BAAAB-49915

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