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BFH Urteil v. - I 247/63

Leitsatz

Eine in der Sowjetzone enteignete, nicht in das Bundesgebiet verlagerte Volksbank kann keine Rückstellung für Zinsen für die vor der Bestellung des Treuhänders begründeten Verbindlichkeiten machen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AAAAB-49924

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