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BFH Urteil v. - I R 21/68

Leitsatz

Ist dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft vertraglich ein Anspruch auf Urlaub eingeräumt und steht ihm für nicht verbrauchte Urlaubstage aus besonderen Gründen ein Anspruch auf Abgeltung in Geld zu, so stellt die Erfüllung dieses Geldanspruchs keine verdeckte Gewinnausschüttung dar.

Fundstelle(n):
IAAAB-49943

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