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BFH Urteil v. - IV 84/65

Leitsatz

  1. Das einmalige Entgelt, das ein Landwirt für die Einräumung einer zeitlich unbegrenzten Grunddienstbarkeit erhält, unterliegt als Betriebseinnahme der Einkommensteuer.

  2. In Höhe des Entgelts (Nr. 1) kann ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden, der während eines Zeitraums von höchstens 25 Jahren in gleichen Jahresbeträgen gewinnerhöhend aufzulösen ist.

Fundstelle(n):
HAAAB-49978

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