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BFH Urteil v. - IV 156/63

Leitsatz

In einer negativen, das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft ablehnenden einheitlichen Gewinnfeststellung kann über die Höhe des Gewinns und deshalb über das Vorliegen einer echten stillen Gesellschaft oder eines partiarischen Darlehens (Betriebsausgaben) nicht entschieden werden; das gilt auch dann, wenn die Einkommensteuer-Veranlagungen rechtskräftig sind.

Fundstelle(n):
XAAAB-50021

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