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BFH Urteil v. - III 181/64

Leitsatz

  1. Der Senat hält daran fest, daß nach dem BewG für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens der Grundsatz der Einzelbewertung gilt.

  2. Die zukünftige ertragsteuerliche Rückflußbelastung von § 7c EStG-Darlehen kann daher bei der Bewertung der Darlehnsforderung weder unter dem Gesichtspunkt der Gesamtbewertung des Betriebsvermögens noch wegen besonderer Umstände nach § 14 Abs. 1 BewG berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
RAAAB-50088

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