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BFH Urteil v. - VI R 83/66

Leitsatz

Wird ein Hochschullehrer in Bayern zum Mitglied eines Ausschusses für ärztliche Prüfungen bestellt, so steht ihm für seine Einnahmen aus der Prüfungstätigkeit grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 4 EStG zu.

Fundstelle(n):
VAAAB-50107

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