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BFH Urteil v. - VI R 274/67

Leitsatz

Der Senat hält an den Grundsätzen seiner Entscheidung im Urteil VI 305/64 vom (BFH 86, 85, BStBl III 1966, 385) fest, daß die einem versetzten Beamten entstandenen Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten absetzbar sind, soweit sie die erhaltene Trennungsentschädigung übersteigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAB-50109

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