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BFH Urteil v. - VI R 327/67

Leitsatz

Unterbleibt der durch § 4 Abs. 2 VwZG geforderte Aktenvermerk, so ist die Zustellung ordnungswidrig und unwirksam.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RAAAB-50182

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