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BFH Urteil v. - I 97/65

Leitsatz

Eine Entschädigung, die auf Grund eines Vertrages über das Dulden von Baumaßnahmen und den damit verbundenen Abbruch von Gebäuden als Ersatz der Kosten des Wiederaufbaus gezahlt wird, stellt beim Empfänger keinen durchlaufenden Posten dar und kann auch nicht nach den Grundsätzen über die Rücklagen für Ersatzbeschaffung erfolgsneutral verbucht werden.

Fundstelle(n):
VAAAB-50227

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