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BFH Urteil v. - III R 58/66

Leitsatz

Der Anspruch eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers auf Abfindung wegen des Verzichts auf die ihm gegebene Pensionszusage kann bei der Einheitswertfeststellung für das Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft nicht schon auf Feststellungszeitpunkte als Betriebsschuld nach § 62 Abs. 1 BewG in der Fassung vor dem BewG 1965 geltend gemacht werden, die vor der Verzichterklärung liegen. An diesen Feststellungszeitpunkten besteht jedoch noch die Pensionsverpflichtung, deren Abzug sich nach den an dem jeweiligen Feststellungszeitpunkt für den Abzug von Pensionsanwartschaften geltenden bewertungsrechtlichen Vorschriften richtet.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAB-50268

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