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BFH Urteil v. - I R 66/67

Leitsatz

Aufwendungen für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers sind, soweit sie im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses gemacht werden, keine abzugsfähigen Betriebsausgaben.

Fundstelle(n):
YAAAB-50291

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