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BFH Urteil v. - III R 111/66

Leitsatz

Die besondere Körperschaftsteuerschuld des § 9 Abs. 3 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung von Steuern vom (BGBl I 1954, 373, BStBl I 1954, 575) kann bei der Einheitswertfeststellung für das Betriebsvermögen der Obergesellschaft als Betriebsschuld abgezogen werden.

Fundstelle(n):
GAAAB-50297

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