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BFH Urteil v. - IV 204/65

Leitsatz

Das Revisionsgericht ist zur Entscheidung über einen Antrag auf Nichterhebung von Gerichtskosten ( § 7 GKG) auch dann zuständig, wenn es mit der Hauptsache nicht mehr befaßt ist.

Fundstelle(n):
FAAAB-50322

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