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BFH Urteil v. - III 177/65

Leitsatz

Ein Schuldenabzug für Preisrückgewähr wegen Überschreitung des preisrechtlich zulässigen Höchstpreises bei öffentlichen Aufträgen ist für Feststellungszeitpunkte nicht anzuerkennen, an denen das wirtschaftliche Ergebnis der Preisüberschreitung noch besteht. § 5 Abs. 5 StAnpG ist auf laufend veranlagte Steuern, für die das Stichtagsprinzip gilt, nicht anwendbar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAB-50353

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