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BFH Urteil v. - IV S 2/67

Leitsatz

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids ist auch statthaft, wenn das FG im Hauptverfahren der Klage stattgegeben hat und das Urteil angefochten ist (Abweichung vom Beschluß des VI. Senats des BFH VI S 8/66 vom , BFH 89, 105, BStBl III 1967, 542).

Fundstelle(n):
EAAAB-50357

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