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BFH Urteil v. - IV 27/64

Leitsatz

Läßt sich eine Brauerei bei dem Verkauf einer Gaststätte von dem Erwerber ein Bierlieferungsrecht einräumen, so bildet der gemeine Wert des Rechts einen Teil des Veräußerungsentgelts. Die Brauerei hat das Bierlieferungsrecht zu aktivieren und nach Maßgabe der Nutzungsdauer regelmäßige Absetzungen vorzunehmen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
VAAAB-50386

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