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BFH Urteil v. - V 223/65

Leitsatz

  1. Soweit § 18 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1951 zum Erlaß von Durchführungsbestimmungen zu § 16 UStG 1951 ermächtigt, entspricht er Art. 80 Abs. 1 GG.

  2. Die Regelung über die Antrags- und Ausschlußfristen in §§ 75 und 80 UStDB 1951 ist mit der Ermächtigung, zur Durchführung des Gesetzes den in § 16 UStG 1951 verwendeten Begriff "Antrag" näher zu bestimmen, vereinbar.

Fundstelle(n):
YAAAB-50398

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