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BFH Urteil v. - I R 10/67

Leitsatz

Schüttet eine GmbH Rücklagen aus, ohne sie vorher aufzulösen und damit den Bilanzgewinn zu erhöhen, so liegt darin keine berüeksichtigungsfähige Ausschüttung im Sinne des § 19 Abs. 3 KStG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
TAAAB-50420

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