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BFH Urteil v. - IV R 106/68

Leitsatz

Die Buchführung von Apothekern, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln, ist nicht schon deshalb nicht ordnungsgemäß, weil sie die ihnen von den Krankenkassenkunden abgelieferten Rezepte monatlich bewerten und die hieraus den Krankenkassen gegenüber entstehenden Forderungen monatlich aufzeichnen.

Fundstelle(n):
FAAAB-50429

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