Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI R 114/68

Leitsatz

Die EinfHaus-VO ist unverändert wirksam. Zinsen für ein Darlehen, das für die Anschaffung oder Errichtung eines Einfamilienhauses aufgenommen ist, können nur bis zur Höhe des Grundbetrages (§ 2 Abs. 2 EinfHaus-VO) abgezogen werden.

Fundstelle(n):
MAAAB-50457

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank