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BFH Urteil v. - IV R 92/68

Leitsatz

Die Grundsätze, nach denen die Überführung von Wirtschaftsgütern aus einem Betrieb in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen im allgemeinen keine Entnahme und keine Einlage ist, gelten auch für die Überführung von Wirtschaftsgütern zwischen den Unternehmen zweier Personengesellschaften, an denen dieselben Personen in demselben Verhältnis beteiligt sind. Sie gelten unter dieser Voraussetzung auch für ständige Lieferungsgeschäfte zwischen den Gesellschaften.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
QAAAB-50499

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