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BFH Urteil v. - VI R 318/67

Leitsatz

Es bestehen keine Verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn die für das laufende Haushaltsjahr anzuwendenden Gewerbesteuer-Hebesätze erst im Laufe dieses Haushaltsjahres festgesetzt werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
VAAAB-50522

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