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BFH Urteil v. - I R 73/66 BStBl 1970 II S. 45

Leitsatz

Bei Aufzeichnung jeder einzelnen Kasseneinnahme und -ausgabe umfaßt das Erfordernis einer Geschäftskasse in der Regel nicht die Pflicht zu laufenden Kassenbestandsaufnahmen und ihrer buch- oder belegmäßigen Darstellung. Anders liegt es, wenn (wo es zulässig ist) die Tageslosung über einen Kassenbericht ermittelt wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 45
NAAAB-50568

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