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BFH Urteil v. - II 140/64

Leitsatz

  1. Die während der Geltungsdauer des KraftStG 1955 erteilten Kraftfahrzeugsteuer-Bescheide waren nichtförmliche Steuerbescheide im Sinne des § 212 AO.

  2. Deshalb konnte die Kraftfahrzeugsteuer gemäß § 223 AO nachgefordert werden; der Zustimmung des Steuerpflichtigen bedurfte es nicht, da § 94 Abs. 1 Nr. 2 AO in diesem Falle nicht eingreift.

  3. Gegenüber der Kraftfahrzeugsteuer-Nachforderung kann der Einwand von Treu und Glauben nur in außergewöhnlich gelagerten Fällen durchgreifen.

Fundstelle(n):
NAAAB-50623

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