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BFH Urteil v. - I R 60/67

Leitsatz

Ein aus laufenden Geschäften entstandener Verlust einer Genossenschaft kann im Falle ihrer Verschmelzung mit einer anderen Genossenschaft gleicher Haftart steuerlich weder als Übernahmeverlust noch als Verlustabzug geltend gemacht werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
VAAAB-50642

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