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BFH Urteil v. - II R 108/66

Leitsatz

  1. Macht der Kläger vor Einstellung des Verfahrens geltend, die von ihm mit Einwilligung des Beklagten erklärte Rücknahme der Klage sei unwirksam, ist über die Wirksamkeit der Klägerücknahme durch Urteil (Vorbescheid) zu entscheiden.

  2. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Anfechtung von Willenserklärungen gelten nicht für die Anfechtung von Prozeßhandlungen.

Fundstelle(n):
NAAAB-50662

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